Reitbuch

Reitschule am See

  Osterferienkurs I Reitabzeichen 10,9 und 8

03.04.-06.04.2023

Kurstag/dauer:
03.04.-06.04.2023
Kursnummer:
2261
Freie Plätze:
2
Status :
Zu diesem Kurs liegen keine Informationen vor.
Mo, 03.04.2023
09:00-16:00 Uhr
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Di, 04.04.2023
09:00-16:00 Uhr
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Mi, 05.04.2023
09:00-16:00 Uhr
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Do, 06.04.2023
09:00-16:00 Uhr
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Täglich von 9:00-16:00 Uhr

Kursgebühren 490€

Prüfungsgebühr 50€

Programm :-) 

* tägliches Reiten oder Voltigieren

* bei entsprechendem Wetter geführter Ausritt 

* Grundkenntnisse in der Pferdepflege 

* Pony-Putzwettbewerb 

* Spaß und Spiel in Theorie und Praxis rund um das Pferd 

* wichtiges Grundwissen zur Unfallvermeidung bei Pferden 

* Prüfung für Reitabzeichen 10, 9 und 8 (Beschreibung weiter im Text) oder über diesen Link zum Reitabzeichen Beschreibung

Für den Ferienkurs benötigt Ihr: 

• Bitte Verpflegung für den ganzen Tag (Getränke und Essen) 

• Sportliche, wetterfeste und warme Kleidung 

• Feste Stiefel/Stiefeletten für den Stall und zum Reiten 

• Turnschuhe zum Voltigieren 

• Reithelm und  Handschuhe 

Treffpunkt morgens zwischen 08:45h und 09:00 Uhr im Innenhof der Reitschule. Abholung zwischen 15:45h und 16:00h.

Der Ferienkurs ist für alle Kinder zwischen 5 - 10 Jahren geeignet. Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Für erfahrene Reiter:Innen, die bereits an mehreren Kursen teilgenommen haben, gibt es eine Sportgruppe. Wir freuen uns auf einen vielseitigen und lehrreichen Kurs! 


Prüfung Reitabzeichen 10, 9 und 8

Reitabzeichen 10

Anforderungen und Inhalte des RA 10

An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben.


Was muss man können?

Reiten:

  • Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen) und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab (kurze Reprisen)
  • Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab abgeprüft.

Stationsprüfungen:

  • Station 1
    Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit, Mithilfe beim Zäumen und Satteln
  • Station 2
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse

Wer hat bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

Reitabzeichen 9

Anforderungen und Inhalte des RA 9

Beim Reitabzeichen 9 wird ohne Longe oder Führzügel geritten. Die Absolventen müssen sich in der Pferdepflege auskennen, das Pferd richtig führen können und Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens besitzen.

Was muss man können?

Reiten:

  • Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp
  • Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände in allen Grundgangarten abgeprüft.

Stationsprüfungen:

  • Station 1
    Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)
  • Station 2
    Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze
  • Station 3
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde

Wer hat bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

Reitabzeichen 8

Anforderungen und Inhalte des RA 8

Das Reiten im leichten Sitz kommt als neue Herausforderung hinzu. Neben der Bodenarbeit - das sind Übungen im Umgang mit dem Pferd wie z. B. Führen - zeigen die Absolventen, dass sie sich mit Pferderassen, Farben, Abzeichen und dem Körperbau auskennen. Auch Sitzformen, Hufschlagfiguren und die Bahnordnung sind ein Thema.

Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur

  • Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.

2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln

  • Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und beim bergauf und bergab reiten abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau
  • Station 2
    Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
  • Station 3
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt

Wer hat bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

Informationen zum Rücktritt: Der Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung zum Ferienkurs ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt. Bei Eingang bis 14 Tage vor Ferienkursbeginn wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 39 € berechnet. Diese ist auch dann fällig, wenn eine Umbuchung auf einen anderen Ferienkurs erfolgt. Bei Absagen nach diesem Termin (z.B. wegen Krankheit oder dienstlicher oder persönlicher Verpflichtungen) bis sieben Tage vor Kursbeginn, werden 50 % der Kursgebühr als Ausfallkosten berechnet. Auch eine solche Absage ist nur wirksam, wenn sie schriftlich eingeht. Bei späteren Absagen und bei Nichtantritt ist die komplette Teilnehmergebühr zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Teilnehmergebühr oder Teilnahme an einem anderen Ferienkurs zu einem anderen Zeitpunkt besteht nicht.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Angehörige nicht während des Kurses anwesend sein können. Wir benötigen aus Sicherheitsgründen die volle Aufmerksamkeit der Kinder. 


Mit besten Grüßen, 

das Team der Reitschule 

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